Hallo,
wenn jemand eine Seite erstellt, dort aber nur zufällige Links (Google Adsense) zur Erotik- bzw. Pornoseiten einbindet, muss dann ebenfalls auf Jugendschutz geachtet werden?
Vielen Dank.
Hallo,
wenn jemand eine Seite erstellt, dort aber nur zufällige Links (Google Adsense) zur Erotik- bzw. Pornoseiten einbindet, muss dann ebenfalls auf Jugendschutz geachtet werden?
Vielen Dank.
Würde sagen ja, schließlich hat man auch bei AdWords einen Einfluss auf die hieraus folgenden Inhalte. Warum sollte man sich auch auf diese Weise von allen Pflichten befreien können?
[URL="http://forum.e-recht24.de/search.php"]hier klicken für die Forensuche[/URL]
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Die Links verweisen auf eine Seite, welche einen Jugendschutz beinhalten. Reicht dies nicht aus?
Auf der Link-Page werden keine "Hardcorebegriffe" bzw. Bilder verwendet.
Es werden AdSense gelistet, keine AdWords!
Auch wenn eine solche Seite vielleicht keine Hardcore Inhalte enthält. Die Definition von Erotik und Pornographie kann sehr eng sein. Sofern die Seite den Content mit einem in Deutschland zugelassenen Programm zur Prüfung des Alters eingebunden hat, dürfte meiner Meinung nach nichts dagegen sprechen. Achtung Hinweis: RCA ist kein Prüfgramm im Sinne des Jugendschutzgesetzes, da hier eine Client Server Installation auf dem Windows / Mac / Linuxsystem erfolgen muss. Die Prüfung hat durch eine Software auf dem Server stattzufinden.
MFG
Edgar Wahl
Das Recht
Das Recht ist ein Zustand der formulierten Unordnung. Diese Unordnung korrekt zu verstehen ist die Aufgabe des Anwaltes, des Gerichtes und der Juristen.
Klar. Dann bietest du die Möglichkeit auf diese Seiten und brauchst auch einen Jugendschutz
Klingt ja spannend
thanks for sharing this topic!