Hallo,
wie wäre ein Fall zu beurteilen, in dem eine Person bei einem längeren Auslandsaufenthalt Filme sowie mp3s mit einem fileshare programm geladen hat. Nun möchte diese Person seine Medien (auf DVDs gebrannt) mit zurück nach Deutschland bringen.
Der Ladevorgang hat in einem südostasiatischen Land stattgefunden.
Gesetzt den Fall, der Zoll würde die DVDs entdecken.
Ist der Besitz dieser allein schon strafbar???
vg
Harald