
ebay - Käufer will Ware zurücksenden
Nehmen wir an, Käufer A ersteigert eine Grafikkarte von Verkäufer B.
Die Bezahlung sowie der Versand der absolut intakten Grafikkarte verlaufen einwandfrei.
Verkäufer B erhält eine Positive Bewertung von Käufer A.
Einen Monat später meldet sich Käufer A bei Verkäufer B, mit dem Wunsch, die Grafikkarte zurückzugeben, da sie nach einem Monat nicht mehr richtig funktioniert.
Normalerweise wäre der Sachverhalt klar.
Käufer A hat kein Recht auf gewährleistung, da es sich bei dem Verkauf um einen privaten handelt.
Jedoch hat Verkäufer B in seiner Ebayauktion nicht extra auf die nicht vorhandene Gewährleistung hingewiesen.
Käufer A beruft sich also auf sein Recht auf gewährleistung.
Verkäufer B möchte die Ware jedoch nicht zurücknehmen.
Wer ist im Recht?