
AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde"
Ich denk auch. Denn das Widerrufsrecht soll ja gerade Private schützen. Allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass Schadensersatz in Frage kommt. Schließlich ist der Vertrag nur aufgrund eines vom Käufer fahrlässig verursachten Irrtums zustande gekommen und der Verkäufer hätte den Vertrag nicht geschlossen, wenn er die wahre Identität gekannt hätte. Minderjährige wären hier besonders schützenswert, aber der Schutz des normalen Verbrauchers kann meiner Meinung nach nicht so weit gehen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.