Ich habe eine Webseite mit einem privaten Angebot.
Will ich mich nun einem Partnerprogramm anschließen, handel ich dann schon im geschäftlichen Verkehr?
Ich habe eine Webseite mit einem privaten Angebot.
Will ich mich nun einem Partnerprogramm anschließen, handel ich dann schon im geschäftlichen Verkehr?
Hey, die Antwort habe ich gerade selber gefunden:
Auch das Anbieten einer Website durch Privatpersonen kann trotz privaten Inhalts
der Website Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellen, nämlich dann, wenn
die Privatperson ein wirtschaftliches Interesse an häufigem Besuch der Website
hat. Hier ist insbesondere an die Integration von Werbebannern36 sowie die
Teilnahme an Website-Partnerprogrammen zu denken, so etwa das amazon– Partnerprogramm ([url]http://www.amazon.de[/url]), das Werbekostenerstattung bei Bestellungen, die von der Partnerwebsite initiiert wurden, anbietet.
Quelle: [url]http://www.jura.uni-tuebingen.de/ronellenfitsch/archiv/seminare/ss2001/domainrecht.pdf[/url]
Was hat das denn für konkrete Konsequenzen, wenn ich das privat dann mache, also auch ohne ein gesteigertes wirtschaftliches Interesse. Und wer definiert das wiederum eigentlich? Generell muss ich zu Läden wie Amazon aber auch sagen, dass es mir in der letzten Zeit so vorkommt, als entwickeln die immer mehr am Kunden vorbei. Ich finde auf solche Dinge könnten die einen doch auch mal direkt hinweisen, aber die scheinen ja mehr mit Kindle und co. beschäftigt zu sein, wenn man sich die aktuellen Nachrichten mal so anschaut ([url]http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-aktien/amazon-com.asp[/url]). Da muss man dann eben sehen wo man bleibt.
Geändert von Alastair (13.05.2009 um 14:59 Uhr)