
AW: Einbetten von Youtube-Streams
- Kann er diese Videos nun problemlos streamen, d.h. ohne Gefahr zu laufen, rechtlich dann doch Ärger zu bekommen?
Da gibt es meines Wissens noch keine Rechtssprechung, nur die "Neufassung" des Urheberrechts bezüglich "offensichtlich rechtswidriger Vorlagen". Ich wäre bei sowas immer skeptisch. Das Streamen selbst dürfte eher unproblematisch sein, sobald man aber bewußt speichert, wird es kritisch.
- Müssen diejenigen, die die Videos in Youtube geuploaded haben (gerade auch bei den privaten Eigenproduktionen), zuvor um Erlaubnis gefragt werden, ob das Video auf einer anderen Homepage mittels der von Youtube angebotenen Funktion gestreamed werden darf? Falls ja: warum bietet Youtube dann die "Embed"- und "Link"-Verlinkungen an?
Bzw. haben diese ihre Erlaubnis schon dadurch gegeben, dass sie ihr Video über Youtube veröffentlichen? - Schließlich wissen diese ja auch, dass andere Homepages auf Youtube verlinken können oder YoutubeVideos einfach streamen können. (Youtube stellt diese Funktionen ja sogar bereit...)
Eher letzteres. Ich kenne zwar die Bedingungen von YT nicht, aber das könnte ich mir vorstellen.
Und was kritisch ist: Wenn jemand die Funktion von YT nutzt und rechtswidrigen Inhalt auf seiner Seite darstellt, dann kann er dafür haftbar gemacht werden. Die Funktion von YT befreit ihn nicht von der Kontrolle seiner Inhalte (egal ob da irgendwo ein YT Logo steht). Und wenn er sich nicht sicher ist, sollte er die Finger davon lassen, denn sobald jemand Inhalte im Internet anbietet, sollte er die rechtlichen Grundlagen kennen (so wie jeder Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger - die grundlegenden Verkehrsregeln kennen sollte)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.