
AW: Widerspruchsrecht als Unternehmer, wenn Produktbeschreibung nicht ausreichend?

Zitat von
aaky
Prinzipiell hat das alles nichts mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu tun.
Bei dem Beispiel handelt es sich eindeutig um Sachmängel (§433 ff BGB). Daraus ergeben sich dann auch alle Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers. Und die sind für jeden Kaufbertrag gleich, egal ob es sich um Unternehmer oder Verbraucher handelt.
Die Annahme diesem Beispiel würde ein Sachmangel zugrunde liegen kann ich leider nicht nachvollziehen. Nachdem ein Sachmangel gem. § 434 BGB ein Mangel in der Beschaffenheit voraussetzt, dass Funkgerät offensichtlich ja aber funktioniert und keinen Mangel in der Beschaffenheit aufweist, frage ich mich wie man auf solch eine Aussage kommt.
Wenn überhaupt liegt u.U. ein Rechtsmangel gem. § 435 BGB vor. Hier wäre ich aber auch vorsichtig. Beim Kauf eines Fernsehgerätes wird man in aller Regel auch nicht auf GEZ Gebühren aufmerksam gemacht.
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