
AW: Vertrag nichtig, wenn unter 18?
Der gesetzliche Vertreter kann dem Vertrag widersprechen und dann ist er von Anfang an nichtig. Die Leistungen sind dann zurück zu gewähren.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.