Hallo,
Ich hab eine allgemeine Frage bzgl Rechte eines Administrators/Web******ers.
Voraussetzung:
Mündlicher Vertrag
Durchgeführte Dienstleistung:
Onlinestellung eines fertigen Onlineshops
Anpassungen des ******s
Beantragen der Domain -> Über das Handle des Kunden über externen Dienstleister, mir als Admin
Rechtsfall:
Kunde weigert sich rechnung zu belgleichen.
Frage:
Habe ich die Möglichkeit, das Erstellte Angebot, nach Andreohung mit Fristsetznug vom Netz zu Nehmen, und die Domain wieder an die Denic zurückzugeben?
Wie sieht es mit dem mündlichen Vertrag aus?
Gruß
Robert