
AW: automatisierte Aufnahme von Firmen in Firmen-Werbe-Portal
Als Firma muss man mit solchen Einträgen rechnen . Die Daten dürfen dann zum Beispeil öffentlichen Registern entnommen sein. Kritischer wird es, wenn die Daten anders "besorgt" wurden (hier kann eine Auskunftspflicht entstehen).
Eine Löschung kann beantragt werden, wenn die Daten ncht öffentlichen Registern wurden (was bei einem Bild kaum der Fall sein wird) oder den Geschäftsinteressen widersprechen. Dann muss die Löschung auch durchgeführt werden.
Allerdings dürfen die Daten nicht genutzt werden, um Emails oder Faxe zu schreiben (Spam). Postalisch darf die Firma aber kontaktiert werden.
Leider ist es so, dass das BDSG nur für Perivatpersonen gilt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.