
AW: Erstellen einer privaten Internetpräsentation zu meiner Vita
Hallo,
tatsächlich verhält es sich so, dass die GEMA ausschließlich für musikalische Aufführungs- und mechanische Verfielfältigungsrechte zuständig ist. Nachdem es sich bei Ihrer Internetseite aber offensichtlich in aller erster Linie um Fotografien handelt, dürfte die GEMA somit nicht zuständig sein. Sobald jedoch Musik abgespielt wird, ist die GEMA ihr Ansprechpartner.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Sie sich betreffs der Internetseite tatsächlich vornehmlich mit dem Urheberrecht beschäftigen sollten. Zwar gibt es auch noch einige Kleinigkeiten zur "Impressumspflicht" zu beachten, aber diese sollten eher unproblematisch sein, da Sie die Internetseite offensichtlich nicht geschäftsmässig nutzen. Wobei zu beachten ist, dass Sie geschäftsmäßig und gewerblich nicht verwechseln.
Grundsätzliche Empfehlung: Erstellen Sie ein Impressum und gehen Sie auf Nummer sicher.
Einige Informationen zur Impressumspflicht finden Sie im Telemediengesetz, da das Teledienstegesetz zum 1.3.2007 durch das Telemediengesetz abgelöst wurde.
Zum Urheberrecht:
Seit September 2003 gilt in Deutschland das neue Urheberrecht. Hiernach macht sich strafbar wer Daten (z.B. Musik, Filme, Fotos) im Internet verbreitet ohne hierzu berechtigt zu sein. Besonders wichtig dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass es hier keinen Unterschied macht, ob Sie dies gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich tun. Einige Informationen zum Urheberrecht finden Sie unter anderem unter:
http://www.www-kurs.de/urheber.htm
http://www.plagaware.de/informationen_plagiate/
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-urheberrecht.htm
http://www.finanztip.de/recht/online/urheberrechte.htm
Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass Sie sich für Ihre Internetseite nicht erst zum Urheberrechtsexperten fortbilden müssen. Vertrauen Sie Ihrem Menschenverstand und verwenden Sie vornehmlich Inhalte (Fotos etc.) welche Sie selbst erstellt bzw. gemacht haben. Im Zweifelsfall verzichten Sie eben auf das ein oder andere Bild und gehen auf Nummer sicher. Unter Umständen sind Urheberrechte auf verschiedene Ihrer Bilder (z.B. Ansichtskarten Ihres Geburtsortes) auch bereits verfallen. Informationen hierzu finden Sie unter:
http://iq.lycos.de/qa/show/189124/Ablauf-des-Urheberrechts-nach-70-Jahren---Wie-kann-man-das-verstehen/
Die Problematik des Urheberrechtes wirkt sich selbstverständlich auch auf etwaig erstellte DVD´s etc. aus. Hier sollte man jedoch immer auch im Auge behalten, ob DVD´s privat oder gewerblich genutzt werden. Erstellt man solch eine DVD und verteilt diese lediglich an Freunde und Verwandte, so dürfte dies bezüglich des Urheberrechts keine Probleme erwarten lassen.
In jedem Fall wünsche ich Ihnen viel Spass beim Ausgestalten Ihrer Internetseite und bin mir sicher, dass Sie Ihren Verwandten und Freunden hiermit eine große Freude bereiten.
Geändert von steffenschreiber (10.08.2009 um 23:33 Uhr)
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