
AW: Online Vertrag als Minderjähriger abgeschlossen wie wiederrufen
Hallo,
zu deiner Frage gibt es im Grunde zwei Antworten. Zu aller erst muss man feststellen, dass ein rechtswirksamer Vertrag, der für und gegen dich wirkt, wahrscheinlich garnicht erst zustande gekommen ist.
Nachdem du erst 15 Jahre alt bist, bist du gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heisst, dass du zu allen Rechtsgeschäften die Einwilligung deiner gesetzlichen Vertreter (i.a.R. sind dies die Eltern) benötigst. Solang deine Eltern dem Vertragsschluss nicht ausdrücklich zugestimmt haben, ist dieser schwebend unwirksam. (siehe hierzu auch § 107 / § 108 BGB)
Fazit: Soweit man dies aus der Ferne und mit den Informationen hier sagen kann, brauchst du theoretisch garnichts zu machen. Sollten deine Eltern nicht binnen 2 Wochen dem Vertrag zustimmen, so gilt die Genehmigung als verweigert. (siehe § 108 BGB) Ein Vertrag ist dann garnicht erst zustande gekommen.
Zum Widerrufsrecht muss man sagen, dass du hierfür 2 Wochen Zeit hast. Nach den Ausführungen oben, handelt es sich hierbei aber nur noch um eine Art "Sicherheit". Man kann widerrufen, nachdem es aber ohne Genehmigung der Eltern keinen Vertrag gibt, gibt es auch nichts zu widerrufen.
Strafrechtlich schätze ich die Aktion eher als "Dummer Jungen Streich" ein und bin mir sicher, dass dies keine Konsequenzen haben wird. Eine Einladung für weitere solcher Aktionen ist dies natürlich nicht!
Geändert von steffenschreiber (10.08.2009 um 23:29 Uhr)
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