
AW: Abweichende Produkteigentschaft erst sehr spät festgestellt
Nach 1 Jahr finde ich das schon sehr spät. Das Gesetz spricht von unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern. Das unverzüglich würde ich hie rnicht sehen.
Wenn der Verkäufer das Gerät aus Kulanz zurücknimmt, wird auf jeden Fall ein Wertersatz fällig, der sich unter anderem nach der Nutzungsdauer und der Abnutzung richtet. Dafür gitb es üblicherweise Formeln, die mir aber nicht bekannt sind, das kann aber jeder Gutachter berechnen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.