
AW: "Kontakt" auch als Impressum-Link?
TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben ... folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...
Wie man das nennt ist eigentlich egal, nur sollte man sich an den "Standard" halten, sonst könnte es nicht mehr als "leicht erkennbar" angesehen werden
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.