
AW: Bestellungen von Waren ab 18
Nein, das geht nicht.
Aber wenn der Erziehungsberechtigte schon die Erlaubnis gibt, warum kauft er es nicht selbst und gibt es dann weiter?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.