
AW: Verst0ß gegen das Wettbewerbsrecht?
Die Abmahnung würde sich schon lohnen. Wobei ich es zunächst mal mit einem direkten Hinweis an die betreffende Person versuchen
würde - sowas nennt man Schadensminimierung. Oder anders: Der Abgemahnte muss nicht in jedem Fall die Kosten der Abmahnung tragen (auch wenn das in den Medien immer wieder behauptet wird)
Allerdings würde das, was die Domain angeht, keinerlei Auswirkungen haben. Ein Anspruch sehe ich nicht, solange keine Marke oder Firma eingetragen ist (eingetragene Firmen sind e.K, GmbH u.ä.), da bei einer Personengesellschaft der Firmenname immer der bürgerliche Name ist. Und selbst wenn ein Anspruch besteht, wäre es bestenfalls einer auf Unterlassung der Verwendung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.