
AW: Ebay Ware von Privat defekt
Selbstverständlich hat der Käufer das Recht, die Ware wie beschrieben zu erhalten. Auch private Verkäufer sind verpflichtet, bei Sachmängeln nachzubessern (Reparatur, Wertausgleich ...) Verweigert der der Verkäufer, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt ...
Problematisch ist nur die Beweislast. Der Käufer müsste beweisen können, dass das Gerät bereits bei Gefahrübergang (bei privat zu privat die Übergabe an das Versandunternehmen) defekt war (z.B. Zeugen bei Entgegennahme und sofortigem Ausprobieren).
Das ist aber das Risiko des Onlinekaufs von privat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.