
AW: Zitieren von Büchern im Internet
Zum einen ist das Veröffentlichen (im Internet) ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers untersagt.
Zum anderen entscheidet der Urheber über die Art und Weise der Kennzeichnung.
Ausnahmen gibt es nach dem Zitatrecht (§ 51 UrhG), aber das würde ich hier nicht als gegeben ansehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.