
AW: Webauftritt mit tausenden Unterseiten, welche Infos müssen überall präsent sein?
Es muss von jeder Seite (um im Rechtsdeutsch zu sprechen) "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Was das bedeutet entscheidet im Zweifel ein Gericht
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.