
AW: Papierrechnung pflicht?
Eine Pflicht etwas wegzulassen gibt es nicht 
Eine Papierrechnung ist meines Wissens nur auf Anforderung eines Unternehmers Pflicht. Für alles andere muss dem Vertragspartner nur eine Rechnung zur Verfügung gestellt werden (ohne weiteren Aufwand, Kosten oder zusätzliche Daten)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.