Wenn man vom Internet von legalen Seiten legale PDFS die kostenlos sind herunterlädt auf z.b rapidshare uploaded und dann auf seinen blog anbieten, ohne zu kennzeichnen das diese von der xyz. Seite, legal?
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Allein schon das Anbieten kann rechtswidrig sein, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat. Und über die Art der Quellenangabe entscheidet ganz allein der Urheber.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.