
AW: Sind Testergebnisse und Zahlen geschützt?
1. Erlaubt ist es, solange man a) bei der Wahrheit bleibt, b) vergleichende Werbung unterlässt ("..besser als..") und c) die Bedingungen und bewerteten Kriterien beachtet und bei Notwendigkeit angibt (z.B. wenn bei Sonnenschutzmitteln nicht der Sonnenschutz sondern die Hautverträglichkeit getestet wurde).
2. Das kommt auf die Statistiken an. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt (Sammelwerk), unter Umständen kann es aber eine Genehmigung zur Verwendung geben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.