
AW: Foto von meinem KFZ ohne Einwilligung
Das Persönlichkeitsrecht gewährt nur das Recht am eigenen Bild, und nicht an persönliche Sachen. Solange keine persönlichen Daten erkennbar sind (Kennzeichen) und die Sache nicht dem urheberrecht untersteht (zum Beispiel weil es ein Kunstwerk ist), gibt es keine rechtliche Handhabe, das Abbilden von Sachen zu unterbinden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.