
AW: Frage zu Namensstreit mit britischen Firmen und Domains
Dazu müsste man sich mit inter********em Namensrecht auseinandersetzen. Ich empfehle den Gang zu einem spezialisierten Anwalt
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.