
AW: Anzeige wegen Online beleidigung!
P.p.s Ja so ein verhalten ist mehr als unreif...
Dann kann ich mir ja jeden Komentar diesbezüglich sparen 
und kann ich darauf verweisen das die Ip - Adresse sich oft ändert?! sprich er uns also nichts kann?
Bzw. Kann ich bei der Polizei jegliche Schuld von mir weisen?
Da die Identität ja inzwischen irgendwie ermittelt wurde, dürfte das schwer fallen. Und das sich die IP immer wieder ändert, wissen auch die Ermittlungsbehörden.
Das sieht dann eher als ein versuch sich rauszureden aus und dürfte wohl eher das Gegenteil bewirken.
Womit muss man(n) bei solch einer Anzeige ggf Verhandlung rechnen?
Ich empfehle bereits bei einer Vorladung das Hinzuziehen eines Anwalts. Zum einen kann der einem sagen, womit man zu rechnen hat, zum anderen kann der einen vor groben Fehlern (siehe oben) bewahren. Und ansonsten eben das, was gesetzlich möglich ist:
StGB § 185
Beleidigung.
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.