
AW: Domainname in der Mehrzahl OK?
Was spricht dagegen, die Domain in der Mehrzahl zu registrieren? Gibt es dort irgendwelche Rechtsprechungen?
Was soll da dagegen sprechen? Solange kein Marken oder Namensschutz besteht, gibt es keinerlei Anspruchsgrundlage. Woraus auch resultiert, das es hierzu keine Rechtssprechung geben kann
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.