Kann die IP-Adresse von Free-Usern beim Download von urheberrechtlich geschütztem Material von rapidshare.com von Dritten (z.b. Staatsanwaltschaft) ermittelt werden ?
Kann die IP-Adresse von Free-Usern beim Download von urheberrechtlich geschütztem Material von rapidshare.com von Dritten (z.b. Staatsanwaltschaft) ermittelt werden ?
Immer ein Bit übrig behalten
Ja, das ist ohne Weiteres in der Theorie möglich. Ob Rapdishare das auch umsetzt ist fraglich - sie wären aber doof wenn sie es nicht tun würden.
Auch wenn sich die IP-Adresse eines Privatnutzers flexibel alle 24 Stunden ändert, kann sie Monate später noch einem Kunden zugeordnet werden. Dafür ist aber ein Gerichtsbeschluss nötig so viel ich weiß.
Ich habe rapidshare.com in der Schweiz kontaktiert und die sagen :
Es wird lediglich die Datenmenge und die zum Downloader gehörige IP-Adresse , jedoch nicht Informationen zu den Dateien (Dateinamen,Inhalte) für maximal 2 Stunden gespeichert.
Somit kann nicht nachvollzogen werden wer welche speziellen Dateien heruntergeladen hat.
Geändert von cdavinci (27.07.2009 um 10:26 Uhr)
Immer ein Bit übrig behalten
das ist völlig irrelevant...dein provider hat die entsprechenden daten schon gespeichert, wann du wo warst und was du runtergeladen hast...rapidshare und ihre aussage zu ihren loggs interessiert in dem fall nen toten...das sagt überhaupt nix aus.
bei welchem provider du auch bist, der hat die entsprechenden daten und wird diese im bedarfsfall auf richterliche anordnung auch rausgeben.
annonymität wie man sie sich da gerne wünschen würde, gibt es im internet so jedenfalls nicht![]()