Kann die IP-Adresse von Free-Usern beim Download von urheberrechtlich geschütztem Material von rapidshare.com von Dritten (z.b. Staatsanwaltschaft) ermittelt werden ?
Kann die IP-Adresse von Free-Usern beim Download von urheberrechtlich geschütztem Material von rapidshare.com von Dritten (z.b. Staatsanwaltschaft) ermittelt werden ?
Geändert von cdavinci (24.07.2009 um 18:05 Uhr)
Ich habe rapidshare.com in der Schweiz kontaktiert und die sagen :
Es wird lediglich die Datenmenge und die zum Downloader gehörige IP-Adresse , jedoch nicht Informationen zu den Dateien (Dateinamen,Inhalte) für maximal 2 Stunden gespeichert.
Somit kann nicht nachvollzogen werden wer welche speziellen Dateien heruntergeladen hat.
Immer ein Bit übrig behalten
Die meisten Leute, die illegal Filesharing betreiben, haben beim Downloaden von Dateien sowieso Proxies aktiviert, d.h. sie sind nahezu anonym im Internet unterwegs und die wirkliche IP-Adresse dieser User ist von niemandem einsehbar, daher wäre es ohnehin schwer bis unmöglich jemandem einen illegalen Download nachzuweisen, wenn man keinen Zugriff auf dessen Computer, mit anderen Worten den PC nicht beschlagnahmt hat.
Die Polizei konzentriert sich nach wie vor nur auf die Uploader der Dateien.
Das sehen bestimmt all die, die "erwischt" wurden etwas anders. Aber was solls, technische Laien glauben immer an das, was von meiningsbildenden Medien erzählt wird. Und dazu gehört auch die "Anonymität im Internet" mit irgendwelchen "Tricks"
Manchmal scheint es vielleicht noch so, aber die Ermittlungsbehörden arbeiten nicht mehr mit den Rechenschieber ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.