
Ist emule-Weiterempfehlung verboten?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich versuche es verständlich zu erklären:
Also...
Meine Freundin hatte vor kurzem ziemlich viel Ärger mit ihrer Mutter und ihrem Vater, weil sie nur bei ihrem Vater wohnen will (die Eltern sind geschieden). Ihr Bruder (13) wohnt noch bei ihrer Mutter und kann alle 2 Wochen für 2 Tage zu seinem Vater. Er hat sich nun bei seinem Vater mit emule einen Porno gezogen, ihn auf CD gebrannt und mit nach Hause genommen. Die Mutter hat ihn beim Ansehen des Pornos erwischt und will nun den Vater verklagen, da man bei ihm anscheinend die Möglichkeit hat, Pornovideos runterzuladen. Das eigentliche Problem dabei ist: ich habe vor etwas längerer Zeit (etwa 4-5 Monate) ihm emule zum downloaden empfohlen. Muss ja nicht unbedingt Video oder MP3 sein! Auf jeden Fall möchte ich nun wissen, da dieser ja schließlich schon ziemlich viel mit Jugendamt usw. zu tun hatte (wegen Unterhaltskosten, Wohnort, Ehestreitereien, und was sonst noch so anfällt bei geschiedenen Eheleuten, wo jeder will dass das Kind bei sich wohnt) ob ich dafür nun haftbar gemacht werden kann, oder ob die Polizei vor meiner Türe stehen wird/kann, wenn der Bruder gefragt wird, von wem er denn die Idee mit emule habe und wer ihn darauf gebracht hat?
Kann ich nun zur Verantwortung gezogen werden??
Ich hoffe, ich habe alles verständlich geschrieben. Ansonsten bitte einfach nachfragen
Gruß