1. Ist es erlaubt, selbst gesungene Demo-Songs von bekannten Musikstücken (Nachgesungen) auf der Homepage zu veröffentlichen?
2. Wenn man zwar der Interpret, aber nicht der Urheber eines Musikstückes (im Handel erhältlich) ist, kann man es dann auf der Homepage veröffentlichen?
3. Sollten diese Fälle problematisch sein, kann man sie dadurch umgehen, dass man sie nur auszugsweise veröffentlicht?
Es wäre schön, wenn sich jemand finden würde, der mir dazu etwas mehr und vor allem etwas verständliches sagen kann, da ich mir leider keinen Anwalt mehr leisten kann.
Danke schonmal !