Habe eine Frage zu gehackten Passwörtern. Dass das Hacken passwortgeschützer Homepages einen Straftatbestand erfüllt ist klar. Aber wie sieht es mit dem Benutzen solcher gehackten Zugangsdaten aus. Über Google findet man etliche Seiten, die solche gehackten Accounts meist Listenweise zur Verfügung stellen. In welcher Form macht man sich strafbar wenn man diese gehackten Daten benutzt?
MfG
horatio