
Steuernummer in jedem Fall Pflicht?
Der Student A möchte ein Nebengewerbe anmelden. Da A bis dato noch keine Einkommensteuerklärung gemacht hat, verfügt er folglich noch über keine (private) Steuernummer.
Nach § 14 Abs. 4, Art. 2 UStG besteht für den Unternehmer die Pflicht, die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder aber die USt-ID auf seinen Rechnungen anzugeben.
Darf A vorläufig Rechnungen ohne Steuernummer ausstellen, oder muss dieser auf die vom FA zugteilte Steuernummer warten?
Analog: Nach § 6 Abs. 6 TDG besteht die Pflicht zur Angabe der USt-ID auch für ein Impressum auf der Unternehmens-Website. Darf A demzufolge ebenfalls vorläufig ohne Steuernummer seine Internetseite betreiben, ggf. mit Hinweis "USt-ID noch nicht erteilt"?
Gruß,
Vorbi