Hallo zusammen,
folgenden Beitrag habe ich schon in einem anderen Forum gepostet, bisher leider ohne Erfolg. Vielleicht kann mir hier weitergeholfen werden:
Kunde K möchte auf seiner Website Links zu Händlern setzen, die Produkte von ihm vertreiben.
Da die Resonanz der Fachgeschäfte nicht allzu groß ausfällt (auf Anfragen mit beigelegtem Antwortschreiben zur Aufnahme in die Rubrik "Fachgeschäfte" auf der Website von K), will K nun den Spieß umdrehen und den Fachgeschäften ein "Ultimatum" stellen.
Er möchte ein Schreiben an die Händler herausgeben in dem er ihnen mitteilt, dass, sollten sie sich nicht bis zu einem gewissen Datum ausdrücklich dagegen entschieden haben, sie in die Rubrik "Fachgeschäfte" auf der Website von K aufgenommen werden (mit Anschrift und Link zu deren Websites).
Meine Frage an das Forum:
Ist dies rechtens oder bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Fachgeschäfte?
Vielen Dank im Voraus für Antworten und Hinweise.
Grüße,
chritz