Hallo,
wollte mich mal zu folgendem Fall informieren:
Käufer A hat bei Verkäufer Z in einem bekannten Onlineauktionshaus einen Artikel zum Sofortkaufpreis von 175€ erworben, Artikelstandort befindet sich 350km vom Käufer A entfernt. Aufgrund der Größe und des Gewichts will Verkäufer Z ausschließlich Barzahlung und Abholung durch den Käufer. Bei der anschließenden Kontaktaufnahme per Email fragte Käufer A, ob die Bezahlung und Abholung am kommenden Wochendende möglich wäre, da er eh schon länger einmal einen "Wochenendtrip" von Samstag bis Sonntag Spätnachmittag an den Artikelstandort plane und dies mit der Abholung des Kaufgegenstandes nun verbinden könne. Durch diesen Umstand und wegen der langen Fahrstrecke will der Käufer A in einem Hotel am Artikelstandort von Sa. auf So. übernachten.
Der Verkäufer stimmte dem Vorschlag in vollen Umfang mit den Worten zu:"
wir können die abholung gerne am nächsten wochenende einrichten.... am besten wäre es, wenn sie mich freitag unter xxxxxxxxx kontaktieren..."
Käufer A kontaktierte Verkäufer Z wie von ihm verlangt am nochmals Freitag, Verkäufer Z schlug einen Abholtermin am Sa. Vormittag vor, welcher aber vom Käufer A aufgrund der Fahrstrecke und Fahrzeit (350km / ca. 4 Stunden) nicht realisierbar wäre, daraufhin einigte man sich auf eine Abholung am Sonntag. Verkäufer Z gab an, Käufer A am Sonntag vormittag anzurufen, um eine genaue Abholuhrzeit für den Mittag - Nachmittag zu vereinbaren.
Sonntag wartete Käufer A im seinem Hotel bis mittags vergebens auf den abgemachten Anruf von Verkäufer Z, versuchte zwischenzeitlich ihn selbst anzurufen leider ohne Erfolg. Auch Nachrichten auf der Mailbox, sowie SMS blieben zunächst unbeantwortet. Nach 14 Uhr wurde dann dem Käufer A per SMS mitgeteilt, das sich Verkäufer Z rund 250km vom Artikelstandort auf einer Biketour befände und er erst am späteren Abend wieder Zuhause wäre. Auch der daraufhin folgende Rückruf durch Käufer A wurde nicht entgegen genommen, weitere Nachrichten auf Mailbox und per SMS welche Käufer A absetzte wurden durch den Verkäufer Z nicht beantwortet.
Käufer A fuhr so, notgerungen und unverrichteter Dinge, wieder 350km nach Hause.
Welche Rechte hat Käufer A?
Fahrkostenersattung? Kostenfrei Lieferung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer?