
AW: Widerruf des Kaufvertrag bei eBay
Ob die 8 € Versandkosten zurückerstattet werden müssen ist fraglich. Da beschäftigt sich meines Wissens gerade die EU mit.
Meiner Meinung nach nicht, da ja nur empfangene Leistungen zurück zu gewähren sind - und wie will der Käufer dem Verkäufer den Versand wieder geben?
Was der Verkäufer übernehmen muss, sind die Rücksendekosten des Käufers, da der Warenwert 40 € übersteigt. Bei dieser gesetzlichen Regelung geht es nicht(!) um die Kosten der Hinsendung. Dafür gibt es (noch) keine Regelung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.