
AW: Anspruch auf private Domain von später gegründetem Unternehmen
Einen Herausgabeanspruch auf eine Domain gibt es überhaupt nicht. Bestenfalls einen Unterlassungsanspruch, wenn es die Marke betrifft. Dazu müsste die Domain geschäftlich genutzt werden und in den Bereich der Marke fallen (Klassen der registrierten Marke).
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.