
AW: Strafrechtliche Verfolgung gegen Spamer?
Theoretisch ginge vielleicht eine strafrechtliche Verfolgung (wenn ich im Moment auch kein Straftatbestand wüsste), aber das virtuelle Hausverbot ist Zivilrecht und deswegen muss es auch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Was auch geht, wenn man dann die Identität desjenigen herausbekommt, und das ist zivilrechtlich eher schwer ...
Aber dein Problem haben sehr viele Foren (auch dieses hier) und die meisten kommen damit klar. Spätestens wenn derjenige merkt, dass er seine Ziele nicht erreichen kann, wird er es lassen - und sich das nächste Forum suchen ....
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.