
AW: Rechnungen zum Download
ich habe jetzt gelesen dass man Rechnungen die man per Email verschicken möchte signieren muss damit da alles rechtens ist.
Nur wenn der andere die Rechnung elektronisch verarbeitet. Sobald die Rechnung auf Papier vorliegt, muss man das nicht. Und dann geht es auch nur darum, dass der andere zB. die auf der Rechnung geltend gemachte USt zurückholen kann. Für Endverbraucher / Privatkunden hat das in der Regel keine Relevanz.
Ist es möglich (um kosten für die Signierung etc zu sparen) dem Kunden eine Email zu schicken, dass eine neue Rechnung vorhanden ist, und man diese über das Portal des betreibers abrufen kann? Also das der Kunde sich einloggt und seine Rechnung Downloaden kann?
Sicherlich ist das möglich. Nur muss der ungehinderte Zugang ermöglicht werden. Eine vorherige Registrierung nur wegen der Rechnung ist fraglich (Datenschutzprinzip Minimalismus, es dürfen nur die tatsächlich erforderlichen Daten gespeichert werden). Stellt man die Rechnung aber "frei" zur Verfügung, könnte man ebenfalls gegen Datenschutz verstoßen (zugängliche persönliche Daten). Eine solche "Bereitstellung" birgt also immer Risiken. Sinnvoll ist es da, wo man sich eh registrieren muss um zu kaufen.
Was kostet es denn, seine Rechnungen zu signieren?
Kommt auf das Zertifikat an, welches man hat, von welcher Stelle und wie man es nutzen kann. Das kann schon ein paar Tausend kosten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.