
AW: vergleichbare Domains , gleiches Angebot , gleiche Dienstleistung
Kommt darauf an, ob der Name durch Marken- oder gewerbliches Namensrecht geschützt ist. Wenn dann Verwechslungsgefahr besteht, kann ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen.
Und wettbewerbsrechtlich ist das auf jeden Fall problematisch.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.