
AW: Nutzungsrecht Forums******, Grafiken und co
Kann User XY die Nutzung der Grafiken und des ******s nachträglich verbieten oder Einschränken?
Es gibt zwischen XY und WZ leider leider keine Vereinbarungen zum Nutzungsrecht.
Wohl eher nicht. XY hat die Genehmigung ja schon erteilt. Und wenn nichts vereinbart ist, muss man das als Grundlage nehmen, was und wie es bereits genutzt wurde - XY hatte dem ja (stillschweigend) zugestimmt.
Sicherlich kann der Urheber seine Genehmigung widerrufen, allerdings müssen dafür triftige Gründe vorliegen, ein Ausscheiden aus dem Forum wird da kaum reichen.
Das sind solche Sachen, die man von Anfang an beachten muss.
Hat XY Anspruch auf Löschung? (Habe da 2 verschiedene Meinungen zu gefunden)
Einfach mal richtig suchen 
Es gibt Bedingungen unter denen gelöscht werden muss. Sonst besteht kein Anspruch auf Löschung. Soviel zu den 2 Meinungen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.