
AW: Muss impressum an deutsches Recht angepasst werden?
Ich glaube nicht, das das so einfach ist. Hier sollte man aber - eigentlich wie bei jeder Abmahnung - einen Anwalt hinzuziehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.