
AW: Schadenersatz und Vertrag bei Teillieferung
a) Ja.
b) Schadensersatz gibt es nur, wenn derVerkäufer vom Vertrag zurücktritt (z.B. nach § 275 BGB Unmöglichkeit der Lieferung). Wenn der Verkäufer nur sagt "im Moment nicht" kann der Verkäufer eine angemessene Zeit haben zur Lieferung. Was angemessen ist, entscheidet bei Uneinigkeit ein unparteiischer Dritter (meistens der Richter
)
Und Schadensersatz könnte dann z.B. die Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung sein. Was definitv nicht funktioniert, dass man dadurch "reich" wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.