
AW: Abmahnung nach Urheberrechtsverstoß
- den Geschädigten zu kontaktieren und nebst Entschuldigung auch nachzufragen, ob er den Auftrag tatsächlich gegeben hat
In der Regel muss der Anwalt eine Vollmacht zur Vertretung der Interessen beilegen. Die kann man selbstverständlich prüfen (lassen).
- nachzufragen, ob man den Streitwert und die Lizenzgebühren nach unten anpassen könnte
Das macht man dann normalerweise mit dem Anwalt, da dieser beauftragt wurde.
oder aber selbst zum Anwalt und den alles prüfen lassen.
Normalerweise kämpft man, wenn die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat, mit den gleichen Waffen. Dolch gegen Schwert mag zwar in Ausnahmefällen funktionieren, nur die Regel ist anders 
geht mir übrigens darum Vor- und Nachteile eröffnet zu bekommen, die ich nicht bedacht habe.
Wovon Vor- oder Nachteile? Das Vorgehen selbst kann imer nur im Einzelfall unter Beachtung aller Umstände beurteilt werden, da kannst du hier nichts erwarten
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.