
AW: Ebay Auktion-versicherter Versand aber keinen Anspruch auf die Ware??
Sicherlich besteht Anspruch auf die Ware. Alerdinsg könnte der Verkäufer § 275 BGB geltend machen, wonach er bei Unmöglichkeit nicht leisten muss. Nehmen wir mal an, es war die einzige, die er hatte und sie ist tatsächlich kaputt. Dann kann er logischerweise nicht mehr leisten.
Allerdings ist nach § 275 BGB Schadensersatz möglich. Das bestrifft sowohl Aufwendungen als auch Differenzen bei Ersatzbeschaffung.
In solchen Fällen empfiehlt sich eine sachkundige professionelle Hilfe = Anwalt (dessen Kosten man eventuell auch als Schadensersatz geltend machen kann)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.