
AW: AGB bei Online Spielen einklagbar?
Wohl eher nicht direkt. Man kann nur den "Täter" verklagen. Allerdinsg könnte man den Betreiber als "Mitstörer" haftbar machen, allerdings sollte man da erstmal gegen den "Täter" vorgegangen sein, und wenn das nichts bringt ...
Das Ganze natürlich im Rahmen des Zivilrechts (zB. Schadensersatz), im Strafrecht (Beleidigung u.ä.) gibt es bestenfalls Mittäterschaft, und das dürfte sehr sehr schwer beweisbar sein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.