
AW: Haftet Admin-C bei Bilderklau?
Man sollte eben überlegen, wofür man seinen Namen hergibt. Allerdings ist sich die Rechtssprechung uneinig
http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/1007.html
http://www.internetrecht-rostock.de/admin-c-haftung.htm
http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2007/admin-c-haftung-lg-hamburg-vs-lg-dresden-id666959.html
Im Endeffekt heißt das: Anwalt suchen und gegen die Abmahnung vorgehen. Der Inhaber der Domain ist der, der bei dem Registrar der Domain eingetragen ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.