Guten Tag,
nochmals eine Frage zum Urheberrecht und wie man am besten vorgehen würde bei folgendem fiktiven Sachverhalt:
Eine Privatperson hat während eines sportlichen Events Fotos geschossen und diese später auf ihrem privatem Blog veröffentlicht.
Damit die Sportler sich die Fotos anschauen können, erfolgte eine E-Mail nebst Link-Verweis auf die Foto-Seite des Fotografen an den Webmaster der Veranstaltung.
Wie sich kurze Zeit später herausstellte, hatte der Webmaster des Veranstalters die Fotos von der Seite des Fotografen herunter geladen und auf der Seite in eine Diaschau eingebaut. Auf der Seite wurde angegeben, dass man sich für den Dienst des Fotografen bedanke und wer die Bilder in größerer Auflösung wünsche, möge sich an den Fotografen per Mail wenden.
Da der Fotograf Mitglied im Sportverein des Veranstalters ist, wurde dessen E-Mail Adresse auch nur in Form der Vereinsadresse und nicht die seines Blogs angegeben. Im Impressum des Fotografen steht noch, dass für private Zwecke Downloads gemacht werden dürfen, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke.
Insgesamt handelt es sich um ca. 400 - 500 Bilder.
Meine Sicht der Sachlage:
Ein Verein sollte grundsätzlich keine Gewinne erwirtschaften bzw. soll einen nicht kommerziellen Charakter haben.
Die Homepage eines Events (wenngleich von einem Verein ausgerichtet) - auf der man sich gegen Entgelt anmelden kann, hat für mich jedoch kommerziellen Charakter.
1) Besteht die Möglichkeit einer Unterlassungsklage?
2) Gäbe es dabei in dem geschilderten Falle Erfolgschancen?
3) Was wäre, wenn der Webmaster des Veranstalters nach der "Tat" für einige Zeit verreist wäre?
Über konstruktive Hinweise und Lösungsansätze wäre ich sehr dankbar.