Hallo!
Folgender möglicher Fall:
Man nehme an, ein Privatverkäufer setzt bei als Auktion ein Handy rein, das er laut Beschreibung nur einmal ausgepackt, aber nicht verwendet hat und verkauft es als neu.
Weiter, daß dieses Handy den Mangel hätte, daß einige wenige Wörter nicht ganz angezeigt, also abgeschnitten werden, wie Meldungen, Auswahlfelder.
Dazu hätte ich zwei Fragen:
1. Wäre der Verkäufer verantwortlich dafür, daß das Handy in einwandfreiem Zustand ist, auch wenn es evtl. so vom Werk gekommen wäre (oder: ist es generell so, daß Privatverkäufer für die Mangelfreiheit von neuen Produkten vernatwortlich sind)?
2. Wäre ein solcher Mangel ein rechtmäßiger Grund den kauf rückgängig zu machen (wenn eine Nachbesserung nicht möglich wäre)?
Vielen Dank schon mal
Gruß, Klavier