
AW: Mwst nachträglich möglich?
Meine Meinung: Die Nachberechnung ist nicht möglch.
Denn du hast meiner Meinung nach einen großen Denkfehler: Der Kleinunternehmerparagraph spricht zwar davon, dass die MWSt (eigentlich ist es die Umsatzsteuer, aber ich setze das jetzt mal gleich) nicht "erhoben" wird, solange dei Waren oder Dienstleistung aber nicht von der MWSt befreit ist, ist diese nach dem Gesetzestext im Preis enthalten. Somit wäre eine Nachberechnugn eine Doppelt-Berechnung.
Desweiteren müsste alle Betroffenen eine neue Rechnung bekommen, in der die MWSt ausgewiesen wird - bei gleichem Endpreis. Denn erst dann kann der betroffene Unternehmer die MWSt wieder bekommen (aus Lieferantenrechnugnen zahlt niemand MWSt). Entgegen deiner Annahme konnte nämlich bei fehlendem Ausweis niemand die MWSt zurückholen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.