2 Personen gründen eine GbR zur Durchführung von Veranstaltungen und übernehmen eine Domain, die vorher einer 4er GbR gehörte (beide Personen waren bereits beteiligt, die anderen 2 haben kein Interesse mehr). Die Domain wurde auf die GbR registriert, als Admin ist Person A eingetragen.
Person A ändert plötzlich nach einem Streit Admin- und Login-Daten, so dass Person B nicht mehr auf gespeicherte Inhalte zugreifen kann (die Text- und Bild-Inhalte stammen dabei größtenteils von Person B, Aufforderungen zur Löschung werden ignoriert). Zudem versucht Person B den Namen markenrechtlich zu schützen, hat aber keinen Erfolg beim Marken- und Patentamt.
Zunächst erhält Person B nach Beschwerde vom Provider Zugang zur Domain. Einen Tag später jedoch wird die Domain wieder von Person A "übernommen" (Person B befindet sich im Ausland, daher ist A schneller mit der Kommunikation). Dann wird die Domain auf eine (unbeteiligte, Person A nahestehenden) GmbH registriert. Dies wird nach einigen Wochen wieder zurückgenommen und auf die Privatperson A registriert.
Daraufhin gründet Person A mit Person C eine neue GbR mit demselben Unternehmenszweck und nutzt die Domain zu Werbezwecken.
Der Provider will einen gerichtlichen Beschluss sehen. Ich nehme an, dies fällt unter das Zivilrecht.
Die GbR konnte noch nicht vollständig aufgelöst werden, da Person A jegliche Kommunikation mit Person B verweigert. Person B erfährt bei der Stadtverwaltung, dass Person A rückwirkend aus der GbR "ausgetreten" ist, d.h. Person B führt die GbR alleine weiter. (Dies ist meines Wissens nur bei Angabe schwerwiegender Gründe möglich, die angegebenen Gründe sind mir unbekannt.)
Meine Frage dazu: Wer hat "Anrecht" auf die Domain? Lohnt sich der zivilrechtliche Weg in einem solchen Fall?
Vielen Dank!